FAQ
Sie dürfen unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie eine soziale, kirchliche, gemeinnützige oder caritative Einrichtung/Verein sind, wenn Sie für eine diese Einrichtungen arbeiten oder wenn Sie eine medizinische Einrichtung, ein Pflegedienst, Arzt, Therapeut, Apotheker o. Ä. sind, der mit den Krankenkassen abrechnet.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie zum Kreis unserer Berechtigten gehören, rufen Sie uns bitte an: 0241-47798-47
Die Preisvorteile können Sie nach der Registrierung einsehen. Die Rabatte beim z.B. Fahrzeugkauf bzw. -leasing, können bis zu 40% betragen!
Sie bekommen zunächst ein Passwort, das Sie jederzeit ändern können. Wenn Sie unseren Newsletter erhalten möchten, in dem wir auf neue Angebote und Aktionen unserer Partner hinweisen, dann müssen Sie diesen extra abonnieren.
Nach dem Einloggen mit Ihren Benutzerdaten werden Sie in unseren Shop weitergeleitet, wo Sie alle Vorteile einsehen und Berechtigungsscheine anfordern und verwalten können.
Sie werden von uns ganz ausdrücklich keine unerwünschte Werbung erhalten!
Unsere Dienstleistung ist für Sie kostenlos!
Sie gehen keine Verpflichtung oder Mitgliedschaft ein!
Berechtigungsscheine können Sie nach dem Login ganz bequem im Shop anfordern.
Bei der Erstbestellung benötigen wir folgende Nachweise:
Kirchliche und caritative Einrichtungen
kein Nachweis erforderlich
Gemeinnützige Einrichtungen und eingetragene Vereine (mit sozialem Hintergrund)
Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister
Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Physiopraxen, Pflegedienste, Hebammen usw.
Einreichung der IK-Nummer (Institutionskennzeichen), mit der bei den Krankenkassen abgerechnet wird, einer anderen kassenärztlichen Nummer oder der Betriebsstättennummer.
In unserem Shop finden Sie eine detaillierte Beschreibung zur Bestellung der Berechtigungsscheine.
Berechtigungsscheine können Sie nach dem Login ganz bequem im Shop anfordern.
Sie müssen vor jeder Bestellung eines Berechtigungsscheines eine aktuelle „Bestätigung des Arbeitgebers“ besorgen (es muss nur die Betriebszugehörigkeit bestätigt werden) und die „Erklärung des Mitarbeitenden“ ausfüllen. Beide Formulare können Sie im Shop herunterladen. Bei der Anforderung laden Sie diese dann einfach ausgefüllt wieder hoch.
In unserem Shop finden Sie eine detaillierte Beschreibung zur Bestellung der Berechtigungsscheine.
Infos für die berechtigten Mitarbeitenden
Nein! Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber nicht das von Ihnen auszufüllende Formular unterschreibt.
Ja! Wenn Sie das Fahrzeug für die Fahrt zum Arbeitsplatz nutzen, sind Sie rabattberechtigt und zwar unabhängig davon, wie Sie das Fahrzeug sonst noch nutzen.